TEILNEHMER AUS DER FEUERWEHR.
TEILNEHMER AUS ANDEREN JUGENDVERBÄNDEN.
Wer im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie tätig werden will, benötigt eine Bescheinigung. Dies gilt beispielsweise auch für den Verkauf von Pommes und Bratwurst auf Feuerwehrwettkämpfen, von Waffeln auf dem örtlichen Weihnachtsmarkt, für die Tätigkeit in der Küche bei einem Zeltlager, bzw. für sonstige Veranstaltungen der Kinder- & Jugendfeuerwehr, auf welchen zubereitete Speisen abgegeben werden.
Inhalt & Informationen
Der Fachbereich Lehrgänge der Kreisjugendfeuerwehr Peine bietet gemeinsam mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Peine allen Kinder- & Jugendfeuerwehrbetreuern und Helfern die notwendige Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz an.
Inhalt der Bescheinigung ist, dass der oder die Beschäftige über die gesetzlichen Pflichten belehrt wurden, insbesondere darüber, bei Vorliegen welcher ansteckenden Erkrankung es ihm oder ihr untersagt ist, im Lebensmittelbereich tätig zu sein. Außerdem muss für die Bescheinigung nach der Belehrung schriftlich erklärt werden, dass der oder dem Beschäftigten keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bekannt sind.
Sie ist zugleich ein anerkanntes Verlängerungsseminar für bereits vorhandene Bescheinigungen, welche alle 24 Monate aufgefrischt werden müssen. Die Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung ist im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit in den Jugend- & Feuerwehren kostenlos.
Die Veranstaltung wird voraussichtlich 1 Stunde Zeit beanspruchen.
Ein gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis) ist von jedem Teilnehmer mit zu bringen.
Datum
Donnerstag, den 26.03.2020
Um 17:30 Uhr (Dauer ca. 1 Stunde)
Ort
In der FTZ Peine
Werner-Nordmeyer-Straße 19
31226 Peine
Hinweis:
Ein gültiger Lichtbildausweis ist von jedem Teilnehmer mitzubringen.
Anmeldung oder Teilnahme auf anderem Wege ist aus organisatorischen Gründen ausgeschlossen.
Bei weiteren Fragen oder Anmerkungen wendet Euch gerne an:
lehrgaenge@kreisjugendfeuerwehr-peine.de.w01f2920.kasserver.com