Wer im Bereich der Lebensmittelverarbeitung o.ä. tätig ist, muss über einen Nachweis über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz verfügen. Dies gilt sowohl im gewerblichen als auch ehrenamtlichen Bereich.
Damit bei Zeltlagern, Osterfeuern oder anderen Veranstaltungen der Kinder- & Jugendfeuerwehren auch im Rahmen der Verpflegung alles im rechten Rahmen läuft, nahem am heutigen Dienstag zwei Dutzend Betreuer der JFs & KFs der KJF Peine erfolgreich an der eigens für die KJF angebotene Belehrung des Gesundheitsamtes im Schulungszentrum an der FTZ teil.
Wir danken noch einmal den Kollegen des Gesundheitsamtes uns diese Möglichkeit wieder so unbürokratisch angeboten & durchgeführt zu haben.