Belehrung nach Infektionsschutzgesetz

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Wer im Bereich der Lebensmittelzubereitung, des Lebensmittelverkaufs oder in der Gastronomie tätig werden will, benötigt eine Bescheinigung. Dies gilt beispielsweise auch für den Verkauf von Pommes und Bratwurst auf Feuerwehrwettkämpfen, von Waffeln auf dem örtlichen Weihnachtsmarkt, für die Tätigkeit in der Küche bei einem Zeltlager, bzw. für sonstige Veranstaltungen der Kinder- & Jugendfeuerwehr, auf welchen zubereitete Speisen abgegeben werden.

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